Hilfreiches

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Wozu und warum wird eigentlich ein Kfz-Sachverständiger (Kfz-Gutachter) benötigt?

    zur Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall/
    zur Gutachtenerstellung
    für Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten über Fahrzeuge)
    zur Beweissicherung
    zur Unfallrekonstruktion
für Reparaturbestätigungen
für Kostenvoranschläge
uvm.

Was genau ist eigentlich ein Sachverständiger?

 Der Sachverständige ist eine bestimmte Person, die über eine gewisse Norm auf seinem Sachverstand über ein gewisses Themengebiet verfügt. Er kann Zielsetzungen formulieren, Probleme analysieren und Maßnahmen für die bewältigung gewissenhaft vorschlagen. Zwischen den Bezeichnungen "Kfz-Sachverständiger" und "Kfz-Gutachter" besteht grundsätzlich kein Unterschied.
Kfz-Sachverständiger ist man aufgrund seiner besonderen und nachgewiesenen Kenntnis und dem gehobenen Sachverstand.
Kfz-Gutachter ist man wenn man nach den oben genannten Sachverständigenpunkten ein schriftliches Gutachten erstellt.
 
Woran kann man als Auftraggeber erkennen, ob es sich um einen seriösen und qualifizierten Kfz-Sachverständiger handelt?

Seriöse Kfz-Sachverständige erkennt man daran, dass der Kfz-Sachverständige ein Kfz-Meister, staatlich geprüfter Kfz-Techniker oder Ingenieur ist und zudem noch eine
Ausbildung zum geprüften Kfz-Sachverständigen absolvierte.
Die dazugehörigen Aushänge finden Sie in Ihren Geschäftsstellen.

Muss man bei einem unverschuldeten Unfall das Angebot eines versicherungseigenen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung annehmen?

 Oftmals macht die gegnerische Versicherung das Angebot einen versicherungseigenen Sachverständigen zu stellen und bietet zugleich an, dass Fahrzeug abholen und reparieren zu lassen und lockt mit einem Mietwagen. Auf dieses Angebot brauchen Sie sich nicht einzulassen. Sie sollten sich darüber genau bewusst sein, wenn Sie einen Sachverständigen von der
gegnerischen Versicherung in Anspruch nehmen,der die Schadenshöhe ermittelt, ist es derselbe der auch für den entstandenen Schaden aufkommt. Ob das wirklich so gut ist?
Da der Geschädigte seinen Schaden beweisen muss, ist es ratsam einen "unabhängigen, freien, zertifizierten Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter)" Ihres wissens und Vertrauens zu beauftragen, damit auch die Wertminderung neben den Fahrzeugschaden richtig ermittelt wird.


Wer trägt die Kosten für den Kfz-Sachverständigen / Kfz-Gutachter und die Erstellung eines Gutachtens?

Haftpflichtfall: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt laut Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die anfallenden Kosten des Kfz-Sachverständigen in voller Höhe. Vorsicht! Bei einer Schadenshöhe die sich für den Laien ersichtlich bei unter 750 € (Bagatellschäden) befindet, ist die Versicherung Ihrerseits nicht verpflichtet, die Kosten eines Gutachtens zu erstatten. In solchen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag von Ihrem Kfz-Sachverständigen oder einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens vollkommen zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.

 
Kaskofall: Im Kaskofall ist die Versicherung „weisungsberechtigt", das bedeutet, die Versicherung ist
berechtigt, ihren eigenen Sachverständigen zu beauftragen und zu schicken. Die Kosten der Erstellung des Gutachtens trägt in der Regel die eigene Versicherung. Sind Sie mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, hat der Versicherte die Möglichkeit, ein so genanntes „Sachverständigenverfahren" einzuleiten. Bei diesen Verfahren beauftragt jede Partei einen Sachverständigen Ihres Vertrauens.

Die Kosten für dieses Verfahren trägt jedoch zunächst jede Partei selbst und die Übernahme der Kosten wird bei Beendigung des Verfahrens durch den Obmann festgelegt.

 

Wertgutachten: Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens werden in aller Regel nach dem dafür benötigtem Aufwand berechnet. Die Erstattung der Kosten trägt der Auftraggeber selbst.


 Ist es ratsam, einen erstellten einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma einzuholen?

 Der Geschädigte, der lediglich einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma eingeholt hat, könnte damit schlechte Erfahrung machen. Der Kostenvoranschlag hat keinerlei „beweissichernde" Funktion, außerdem sind die Kosten neben dem Fahrzeugschaden oft falsch oder gar nicht berücksichtigt und die Versicherung stützt sich darauf!

Heisst im Klartext: Wenn positionen fehlen oder nicht richtig gestellt worden sind, wird Ihnen die Versicherung diese nicht über den Kostenvoranschlag hinaus bezahlen.
 

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